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Auto & Verkehr
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Autobahn-Vignette Österreich

Vor der Nutzung österreichischer Schnellstraßen und Autobahnen durch Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t sind kostenpflichtige Vignetten zu erwerben. Ein Anhänger wird in die Berechnung des Gesamtgewichts nicht einbezogen.
Die Vignette muss vor Benutzung mautpflichtiger Straßen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht werden. Die Mautpflicht wird allein durch den Vignettenkauf noch nicht erfüllt.


Vignetten unterschiedlicher Gültigkeitsdauer
Eine 10-Tages Vignette kostet für Automobile 8 Euro, eine 2-Monats-Vignette 23,40 Euro und eine Jahresvignette 77,80 Euro. Motorrad-Vignetten sind für 4,60, 11,70 bzw. 31 Euro erhältlich. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, in einer der vielerorts durchgeführten Verlosungen eine Vignette zu erwerben. Ein Jahrs-Zeitungsabonnent erhält die Vignette sogar als Gratiszugabe zum Abonnement.
10-Tages-Vignetten sind für zehn hintereinander liegende Kalendertage gültig. Der durch Lochung gekennzeichnete Tag gilt als erster Gültigkeitstag. Die Gültigkeit einer 2-Monats-Vignette schließt im Ablaufmonat denjenigen Tag ein, der der Zahl des Lochungstages entspricht. Wenn Vignetten im Vorverkauf erworben werden, ist darauf zu achten, dass die Tageslochung nicht nach dem Datum des tatsächlichen Fahrtantritts liegt.
Sowohl 10-Tages- als auch 2-Monatsvignetten sind beim Kauf in der Vertriebsstelle zu lochen. Nur gelochte und aufgeklebte Vignetten sind gültig. Jahresvignetten sind zwischen dem 1.12. des Vorjahres und dem 31.01. des Folgejahres gültig.


Korridorvignetten
Korridorvignetten berechtigen zur Befahrung der A14 zwischen der Staatsgrenze zu Deutschland und der Autobahnanschlussstelle Hohenems. Die 24 Stunden gültige Korridorvignette kann für 2 Euro für eine einfache Fahrt bzw. 4 Euro für Hin- und Rückfahrt erworben werden. 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignetten schließen die in der Korridorvignette enthaltenen Berechtigungen ein.


Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Behinderte mit Erstwohnsitz in Österreich erhalten unabhängig von ihrer Nationalität seit dem Jahr 1998 eine kostenlose Vignette. Gratisvignetten sind bei derjenigen Landesstelle des Bundessozialamtes erhältlich, in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz eines Behinderten liegt.
Daneben sind u. a. auch Kraftfahrzeuge des Bundesheeres, Blaulichteinsatzfahrzeuge und Fahrzeuge ausländischer Hilfsdienste von der Vignettenpflicht befreit.
Für Anhänger, Motorradbeiwagen und Wohnwagen müssen keine Zusatzvignetten erworben werden.


Kategorie: Auto & Verkehr

Url: http://www.vignette-österreich.at/
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